I. Vertragsparteien / Grundlegende Informationen:

ONCOdianova GmbH, Warburgstraße 45, 20354 Hamburg, Deutschland, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche mit der Entwicklung und im Nachweis von diagnostischen Antikörpern beschäftigt ist (im Folgenden „Verkäufer“ genannt). Der Verkäufer verkauft seine Produkte, z.B. über seine Website “www.oncodianova.com”, ausschließlich an kommerzielle und/oder unabhängige professionelle Käufer (im Folgenden “Vertragsparteien” genannt), die die Produkte des Verkäufers für ihre Forschung und/oder Diagnostik benötigen. Im Allgemeinen sind die vom Verkäufer angebotenen Produkte zur Verwendung durch professionelle Forschungs- und Diagnostikeinrichtungen bestimmt.

Natürliche Personen gemäß § 13 BGB können die Produkte des Verkäufers nicht kaufen. Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an gewerbliche und/oder selbständige Kunden und ausdrücklich nicht an Verbraucher gemäß § 13 BGB.

Im Folgenden werden die Vertragspartei und der Verkäufer gemeinsam als “die Parteien” bezeichnet.

II. Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers (im Folgenden “AGB”) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und seinen Vertragsparteien. Die AGB des Verkäufers können jederzeit auf der Website des Verkäufers – www.oncodianova.com – eingesehen werden.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, regeln ausschließlich diese AGB des Verkäufers das Vertragsverhältnis jeder Partei, sowohl des Verkäufers als auch seiner Vertragsparteien. Abweichungen von den vorliegenden AGB und rein mündliche Vereinbarungen sind in der Regel nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Gleiches gilt für Änderungen der oben genannten Formvorschrift an sich. Unabhängig davon sind formabweichende Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses wirksam, wenn es sich um “individuell vereinbarte Bedingungen” im Sinne des § 305 b BGB handelt.

Von den vorliegenden AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn die AGB des Vertragspartners vom Verkäufer nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden und/oder der Verkäufer die vertraglichen Leistungen widerspruchslos erbringt bzw. erbracht hat.

III. Vertragsabschluss:

Die Angebote des Verkäufers sind stets unverbindlich und stellen stets eine Aufforderung zur Bearbeitung dar, d.h. diese unverbindlichen Angebote stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit der angebotenen Leistung. Dementsprechend stellen die Produktdarstellungen im Online-Shop des Verkäufers kein rechtsverbindliches Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung an den Vertragspartner dar, eine Bestellung aufzugeben, d.h. ein Kaufangebot zu unterbreiten.

1. Bestellen im Online Shop:

Nachdem der gewünschte Artikel dem Warenkorb hinzugefügt wurde und der Bestellvorgang abgeschlossen wurde, gibt der Vertragspartner durch Anklicken des Buttons “Bestellung bestätigen und absenden” ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Artikel ab. Gibt der Vertragspartner über den Online-Shop des Verkäufers eine Bestellung beim Verkäufer auf, schickt der Verkäufer unverzüglich eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung des Vertragspartners bestätigt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Vertragspartners dar, sondern soll diesen nur darüber informieren, dass die Bestellung beim Verkäufer eingegangen ist.

2. Bestellung per E-Mail / Fax

Eine Bestellung des gewünschten Artikels kann dem Verkäufer von der Vertragspartei auch per E-Mail oder per Fax mitgeteilt werden.

3. Annahme des Vertrags:

Der Vertrag zwischen der Vertragspartei und dem Verkäufer kommt ausschließlich durch die schriftliche Annahmeerklärung des Verkäufers und/oder durch die Erbringung der im Vertrag festgelegten Leistung durch den Verkäufer zustande. Eine mündliche oder telefonische Bestätigung ersetzt nicht die Annahme des Angebots durch den Verkäufer in schriftlicher Form. Der erfolgreiche Abschluss eines Kaufvertrages über den Online-Shop des Verkäufers hängt in jedem Fall von der ordnungsgemäßen Durchführung des gesamten Bestellvorgangs ab. Im Detail:

a) Vorauszahlung:

Im Falle der Auswahl von Vorauszahlung als Zahlungsmethode verfügt der Verkäufer über eine Frist von 5 Werktagen nach Erhalt des Angebots der Vertragspartei, um dieses durch eine geeignete schriftliche Mitteilung an die Vertragspartei zu bestätigen. In diesem Fall wird der Vertragspartei vom Verkäufer eine Zahlungsaufforderung zugesandt, wodurch der Kaufvertrag wirksam wird.

Andernfalls ist die Vertragspartei nicht mehr an das verbindliche Kaufangebot gebunden.

Zahlen Sie direkt mit Ihrem Bankaccount. Ihre Bestellung wird erst nach Zahlungseingang übersendet. Zusätzliche Kosten sind Transaktionskosten (40 EUR außerhalb Europa / 20 EUR innerhalb Europe). Wir bevorzugen es, wenn Sie Ihren Versanddienstleister ( beispielsweise Fedex) nutzen möchten – in diesem Fall entstehen für den Transport keine weiteren Kosten an, wenn Sie die Nummer Ihres Versanddienstleistern in der Bestellnotiz angeben.

b) Auf Rechnung:

Im Falle der Auswahl des Zahlungsmittels Auf Rechnung hat der Verkäufer 5 Werktage nach Erhalt des Angebots der Vertragspartei Zeit, das Angebot durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an die Vertragspartei zu bestätigen. In diesem Fall wird der Kaufvertrag auch mit der Lieferung des Produktes durch den Verkäufer an die Vertragspartei wirksam, sofern der Verkäufer dies unter Berücksichtigung der logistischen Zeiträume getan hat.

10 Arbeitstage zur Annahme des Angebots der Vertragspartei durch Lieferung der auf Rechnung bestellten Artikel.

Andernfalls ist die Vertragspartei nicht mehr an das verbindliche Kaufangebot gebunden.

c) PayPal:

Wenn die Vertragspartei bei der Bestellung im Online-Shop des Verkäufers die Zahlungsmethode PayPal ausgewählt hat, kommt der Kaufvertrag für die beim Verkäufer bestellten Artikel zum Zeitpunkt der bestätigten Zahlungsmitteilung an den Zahlungsdienstleister zustande, also zum Zeitpunkt der erfolgreichen Zahlung über PayPal.

IV. Vertragstext

Der Verkäufer muss den Vertragstext in seinen internen Systemen speichern. Die Bestelldaten und die AGB des Verkäufers werden dem Vertragspartner schriftlich mit der endgültigen Auftragsbestätigung oder mit dem gelieferten Artikel zugesandt.

V. Sprache des Vertages

Die Vertragssprache ist Deutsch.

VI. Behebung von Dateneingabefehlern

Zur Korrektur von Dateneingaben, die der Vertragspartner auf der Website des Verkäufers – www. dianova.de – im Rahmen der Bestellschritte im Online-Shop vornimmt, sollte der Zurück-Schalter des jeweiligen Webbrowsers verwendet werden. Der Vertragspartner kann Eingaben auch direkt in den entsprechenden Eingabe- oder Textfeldern korrigieren, die im Bestellvorgang zur Vervollständigung vorgesehen sind. Schließlich können Eingabefehler korrigiert werden, indem das Browserfenster mit dem X-Schalter in der rechten oberen Ecke des Browserfensters geschlossen wird.

VII. Preise

Die angegebenen Preise sind Nettopreise, d.h. ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, derzeit 19 %, einschließlich Versand- und Lieferkosten. Die Versand- und Lieferkosten können auf dem Angebot oder unter dem Link Bestellinformationen eingesehen werden. Bei Exportlieferungen außerhalb der Europäischen Union gehen anfallende Zölle und/oder Gebühren ausschließlich zu Lasten der Vertragspartei.

VIII. Zahlung

Wird von den Parteien kein Zahlungsdatum ausdrücklich vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Rechnung zu erfolgen.

Die vom Verkäufer akzeptierten Zahlungsmethoden sind:
– Vorauszahlung
– Rechnung
– PayPal

Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung noch ausstehender Lieferungen oder Leistungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn ihm nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit der Vertragspartei erheblich mindern und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch die Vertragspartei gefährdet wird.

IX. Versand- und Lieferbedingungen

Die Website des Verkäufers gibt Hinweise auf die Verfügbarkeit der verschiedenen angebotenen Produkte. Die Lieferzeiten sind für jeden Artikel angegeben.

Artikel, die zur unmittelbaren Lieferung verfügbar sind, werden vom Verkäufer spätestens 3 Werktage nach bestätigtem Zahlungseingang an den zuständigen Spediteur übergeben. Hat die Vertragspartei sofort lieferbare Artikel mit der Zahlungsart Auf Rechnung bestellt, übergibt der Verkäufer diese Artikel spätestens 5 Werktage nach Eingang der Bestellung.

Der Verkäufer versendet die angebotenen Artikel in jeden Teil Europas. Der Versand erfolgt per DPD als Paketlieferung.

Bei Bestellungen, die die Vertragspartei über den Online-Shop des Verkäufers tätigt, werden die genauen Versand- und Lieferkosten der Bestellung aufgeführt und während des Bestellvorgangs angezeigt. Diese können auch unter dem folgenden Link Versand- und Lieferkosten eingesehen werden (Link zur Unterseite “Versand- und Lieferkosten”).

Mit der Übergabe der bestellten Artikel an den für den Versand verantwortlichen Dritten (in der Regel der Spediteur) geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch für jede Teillieferung. Bei Verzögerungen der Versendung der bestellten Artikel an den Vertragspartner, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht die Gefahr im Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft durch den Verkäufer auf den Vertragspartner über.

Warensendungen werden vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen, schriftlich mitgeteilten Wunsch der Vertragspartei und auf deren Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- oder Wasserschäden und/oder andere versicherbare Risiken versichert.

Es gilt § 377 des Handelsgesetzbuches.

X. Eigentumsvorbehalt

Die an die Vertragspartei gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

Solange das Eigentum noch nicht auf den Vertragspartner übergegangen ist, ist dieser verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und für den Verkäufer unentgeltlich zu verwahren.

Solange das Eigentum noch nicht auf die Vertragspartei übergegangen ist, hat diese den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die durch die Geltendmachung seiner Rechte entstehenden außergerichtlichen oder gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner gegenüber dem Verkäufer. Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Endbetrages (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, derzeit 19%) an diesen abgetreten. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Vertragspartner auch nach der Abtretung ermächtigt. Die persönliche Berechtigung des Verkäufers zur Einziehung der Forderung bleibt unberührt. Der Verkäufer wird die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat.

Die Be- und Weiterverarbeitung oder Änderung der Vorbehaltsware erfolgt durch die Vertragspartei im Namen und im Auftrag des Verkäufers als Hersteller. In diesem Fall erstreckt sich das erwartete Recht des Vertragspartners an der Vorbehaltsware auch auf den geänderten Artikel. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Objekten verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an dem neuen Artikel im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum für den Verkäufer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen den Vertragspartner tritt dieser auch solche Forderungen an den Verkäufer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Verkäufer nimmt diese Abtretung sofort an.

Wird der Kaufvertrag zwischen den Parteien aufgehoben, etwa durch Rücktritt des Verkäufers vom Kaufvertrag wegen vertragswidrigen Verhaltens des Vertragspartners (z.B. Zahlungsverzug), ist der Verkäufer berechtigt, den reservierten Artikel unverzüglich zurückzufordern.

XI. Gesetzliche Haftung für Mängel

Die Parteien beschränken ihr Recht zur Durchsetzung der gesetzlichen Mängelhaftung auf ein Jahr. Die Frist für die Durchsetzung der gesetzlichen Mängelhaftung beginnt mit dem Eintreffen des Artikels in den Räumlichkeiten der Vertragspartei oder, falls eine Abholung erforderlich ist, zu diesem Zeitpunkt. Die vorstehende Vereinbarung und die Regelung zur Verkürzung der Durchsetzungsfrist für die gesetzliche Mängelhaftung gilt nicht bei einer Haftung für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei einer Haftung für sonstige Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, sowie bei einer Haftung für sonstige Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Die vorstehende Regelung zur Verkürzung der Verjährungsfrist für die gesetzliche Mängelhaftung gilt auch nicht für die Haftung für Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten des Verkäufers, soweit die Hauptpflichten so beschaffen sind, dass die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages nur durch ihre Erfüllung möglich ist und der Vertragspartner regelmäßig und in zumutbarer Weise auf sie vertraut.

Der Verkäufer verweist den Vertragspartner ausdrücklich auf die Bestimmungen gemäß § 377 HGB.

XII. Haftung

Schadensersatzansprüche der Vertragspartei sind in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Handelt es sich bei der Vertragspartei um einen Auftragnehmer, so ist der Schadenersatz bei Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit auf, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbare Entschädigung für typische Verluste begrenzt. Darüber hinaus ist die Haftung des Verkäufers für höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung von Vertragspflichten auf Gründen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Generalstreiks etc. In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Leistungstermine angemessen. Die Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn das Leistungshindernis länger als 2 Monate andauert.

Keine der oben genannten Haftungsbeschränkungen gilt im Falle einer Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Verkäufers oder aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, sowie im Falle einer Haftung für sonstige Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Keine der vorstehenden Haftungsbeschränkungsregelungen gilt ferner für die Haftung für Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten durch den Verkäufer, soweit die Hauptpflichten so beschaffen sind, dass die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages nur durch ihre Erfüllung möglich ist und der Vertragspartner regelmäßig und in zumutbarer Weise auf sie vertraut. Sie gelten schließlich nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Handelsvertreter und sonstiger Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

XII. Gewerbliche Schutzrechte

Der Verkäufer versichert der Vertragspartei, dass der Liefergegenstand nicht mit gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten Dritter belastet ist. Wird die Vertragspartei von Dritten wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten an dem Liefergegenstand in Anspruch genommen, so hat die Vertragspartei den Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch 2 Werktage nach Kenntnisnahme von der Geltendmachung des Anspruchs, schriftlich davon zu unterrichten. Schäden, die dadurch entstehen, dass die Vertragspartei den Verkäufer nach Ablauf dieser Frist oder verspätet informiert, gehen stets zu Lasten der Vertragspartei.

Sofern der Vertragspartei vor Vertragsabschluss vom Verkäufer individualisierte Angebote und/oder Kostenvoranschläge oder Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Anweisungen, Modellentwürfe, wissenschaftliche Texte und/oder andere Hilfsunterlagen zur Verfügung gestellt wurden, behält sich der Verkäufer ausdrücklich alle Eigentums- und/oder Urheberrechte an diesen Materialien vor. Diese dürfen von der Vertragspartei weder Dritten noch der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

XIV. Datenschutz

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Finanz- und Zahlungsdaten des Vertragspartners zur Durchführung von Kaufverträgen zu speichern und dabei diese Daten jederzeit vertraulich zu behandeln und nicht für andere Zwecke zu verwenden. Personen- oder unternehmensbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig übermittelt, es sei denn, dies dient dem vereinbarten Zweck der Vertragsabwicklung. Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vertragspartner selbstverständlich nicht verpflichtet ist, seine persönlichen oder firmenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Die Vertragspartei tut dies freiwillig.

Hat der Vertragspartner dem Verkäufer personen- oder unternehmensbezogene Daten, z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse, übermittelt, kann der Vertragspartner jederzeit deren Löschung durch den Verkäufer verlangen. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 34 hat der Vertragspartner ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die vom Verkäufer gespeicherten Daten und gemäß BDSG § 35 jederzeit ein Recht auf Korrektur, Löschung oder Sperrung der personenbezogenen oder firmenbezogenen Daten. Der Vertragspartner wird sich im Bedarfsfall bezüglich der angegebenen Kontaktdaten (rechtlicher Hinweis) an den Verkäufer wenden.

Der Verkäufer setzt fortlaufend technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die von der Vertragspartei zur Verfügung gestellten und vom Verkäufer verwalteten Daten gegen vorsätzliche und zufällige Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Diese Sicherheitsvorkehrungen werden vom Verkäufer entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

Weitere Informationen – insbesondere zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Website des Verkäufers – können von der Vertragspartei unter dem Link “www.oncodianova.com/data-protection” abgerufen werden.

Der Verkäufer informiert die Vertragsparteien, dass sie allgemeine Informationen zum Datenschutz im deutschen Teledienstedatenschutzgesetz und im Bundesdatenschutzgesetz nachlesen können.

XV. Aufführungsort / Gerichtsstand

Aufführungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ist der Sitz des Verkäufers, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.

Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist und/oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Vertragspartner Hamburg, Deutschland, vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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